
Liebe Kunden,
ab dem 31.03.2021 gelten die neuen Verordnungen des Berliner Senats im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Das bedeutet, dass Sie zu Ihrem Termin einen Nachweis über einen negativen Coronatest benötigen. Dieser Test muss von einer anerkannten Prüfstelle durchgeführt werden und wir benötigen einen schriftlichen oder digitalen Nachweis über das tagesaktuelle Testergebnis.
Ein Selbsttest ist gemäß der Verordnung leider nicht zulässig.Wir bitten um Ihr Verständnis!
Bei Fragen sind wir jederzeit gern für Sie im Salon erreichbar und freuen uns auf Sie
Sandra Kirk und ihr Team.
(Testcentren & Stellen finden Sie unter: https://test-to-go.berlin/ )